BILDUNG UND TEILHABE

Dein Recht aufs Mitmachen!

Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben ein Recht auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch besteht ein Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, wenn zwar die aufgeführten Sozialleistungen nicht bezogen werden, aber spezifische Bedarfe nicht selbst decken können.

Für die folgenden Bedarfe kann ein Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt werden:

  • Mittagsessen in der Schule. Der Eigenanteil der Eltern liegt dann nur noch bei einem Euro pro Essen und Tag.
  • Lernförderung, wenn nur dadurch die wesentlichen Lernziele erreicht werden können. Die Schule muss diesen Bedarf bescheinigen.
  • für den persönlichen Schulbedarf wird zweimal im Jahr ein maximaler Zuschuss von 70,00 € gewährt.
  • Kosten für eintägige Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten
  • Aufwendungen für die Schulbeförderung bei weiteren Schulwegen
Die Anträge für die verschiedenen Leistungen erhalten sie in unserem Sekretariat. Wenn es Probleme beim Ausfüllen geben sollte, helfen die Klassenlehrer gerne weiter.

zurück >>